Die nachfolgenden Thesen wurden als Ergebnis eines Arbeitsgesprächs in der Villa Vigoni über Stiftungen in Deutschland formuliert.

Verantwortlich dafür sind Dr. Agnes Klein (Köln), Prof. Dr. Hubertus Kohle (Köln/München), Dr. Christiane Liermann (Menaggio), Thomas May (Düsseldorf), Dr. Dr. Jochen Seifert (Holzhausen am Ammersee), Dr. Iris Tillessen (Köln).

Unterstützen und ermöglichen

10 Punkte zur Förderung von Stiftungen

  1. Stiftungen sollten als Ausdruck bürgerlichen Engagements für gemeinnützige Zwecke unterstützt und ihre Gründung gefördert werden.
  2. Bürgerschaftliche Stiftungen müssen von parteipolitischer Instrumentalisierung freigehalten werden.
  3. Stiftungen können einen Beitrag zur Förderung sozialer Selbständigkeit unabhängig vom Leistungsangebot des sozialen Wohlfahrtsstaates leisten.
  4. Stiftungen können Impulse zur Erörterung gesellschaftlich relevanter Themen geben, für die sie Rahmenbedingungen schaffen, die die Unabhängigkeit und Ergebnisoffenheit des Diskurses gewährleisten.
  5. Der administrative Aufwand im Zusammenhang mit der Gründung von Stiftungen darf nicht prohibitiv sein. Vielmehr muss es darum gehen, durch konkrete Ausgestaltung der formalen Anforderungen Stifterinnen und Stifter in ihren Gründungsabsichten zu unterstützen.
  6. Stiftungen sind gefordert, ihre Stiftungszwecke klar zu formulieren und dabei hinreichend Freiheitsspielräume für verantwortliches und auch proaktives Handeln und Entscheiden offenzuhalten.
  7. Stiftungen müssen in ihrem Außenauftritt professionell aufgestellt sein, um im Aufmerksamkeitswettbewerb bestehen zu können.
  8. Das Leistungsangebot von Stiftungen muss öffentlich zugänglich und transparent sein. Ein Stiftungsregister kann dafür ein geeignetes Instrument sein.
  9. Stiftungen sollten ein Bildungsverständnis pflegen, das sich nicht nur auf akademische Bildung beschränkt, sondern duale Ausbildungsformate ausdrücklich berücksichtigt.
  10. Das Stiftungsverständnis sollte nicht ausschließlich funktional sein. Vielmehr sollte es der Anspruch von Stiftungen sein, nicht zuletzt durch ihr Förderhandeln auch einen Beitrag zur Ausgestaltung und Vermittlung eines demokratischen Grundverständnisses zu leisten.